TÜV IT
AUFFORDERUNG ZUR
STELLUNGNAHME
Anfrage zu möglichem Missbrauch von dienstlichen Ressourcen und Verstoß gegen interne Richtlinien durch Syndikusrechtsanwälte der TÜV Informationstechnik GmbH
Sehr geehrter Dirk Kretzschmar,
es wird um eine Prüfung und Stellungnahme zu einem möglichen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie interne Richtlinien durch Ihre Mitarbeiter Rechtsanwalt Sebastian Kessler und Rechtsanwalt Colin Simbach, die nach Information durch die Rechtsanwaltskammer Hamm als Syndikusrechtsanwälte bei der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜVIT) tätig sind.
Sachverhalt
Nach öffentlich zugänglichen Informationen sowie Recherchen sind Herr Kessler und Herr Simbach nicht nur in ihrer Funktion als Syndikusrechtsanwälte bei der TÜVIT angestellt, sondern zugleich Partner der Kanzlei Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten (IT-Advo) mit Sitz in Düsseldorf. IT-Advo tritt in der Öffentlichkeit als Kanzlei für Online-Reputationsmanagement, DSGVO-Verfahren sowie Abmahnungen gegen Google-Bewertungen auf. Die Syndikusstellung beider Anwälte bei der TÜVIT wirft in Kombination mit ihrer Tätigkeit für IT-Advo Fragen hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte und eines potenziellen Missbrauchs dienstlicher Ressourcen auf.
Zentrale Fragestellungen:
- Genehmigung einer Nebentätigkeit:
- Liegt dem TÜVIT eine formelle Genehmigung über die Nebentätigkeit der Herren Kessler und Simbach als Kanzleipartner vor?
- Falls ja, welche Tätigkeiten sind genehmigt worden und welche Bedingungen wurden hierfür auferlegt?
- Möglicher Interessenkonflikt:
- Wie stellt der TÜVIT sicher, dass bei der parallelen Tätigkeit für IT-Advo keine Interessenkonflikte entstehen, insbesondere wenn Mandanten von IT-Advo in Konflikt mit TÜV-Kunden oder TÜVIT-geprüften Unternehmen stehen?
- Gibt es interne Kontrollmechanismen, um einen möglichen Missbrauch interner Informationen oder Netzwerke zu unterbinden?
- Nutzung von dienstlichen Ressourcen:
- Liegen dem TÜVIT Hinweise vor, dass die Tätigkeit bei IT-Advo während der Arbeitszeit bei der TÜVIT ausgeübt oder dienstliche Ressourcen (z.B. Netzwerke, Kontakte oder Fachwissen aus Penetrationstests und Social Engineering-Analysen) zweckentfremdet wurden?
- Welche präventiven Maßnahmen bestehen, um eine unerlaubte Nutzung von TÜVIT-Ressourcen zu verhindern?
- Compliance & Unternehmensrichtlinien:
- Wie stellt der TÜVIT sicher, dass alle Mitarbeitenden, insbesondere in sensiblen Positionen, die internen Compliance-Richtlinien einhalten?
- Wurde das Thema Doppeltätigkeit von Syndikusrechtsanwälten unternehmensintern bereits überprüft?
- Qualität und Seriosität der anwaltlichen Tätigkeit:
Halten Sie es für vereinbar mit den Werten und Qualitätsstandards der TÜVIT, wenn Mitarbeiter, die gleichzeitig Syndikusrechtsanwälte bei Ihnen sind, Mandate übernehmen, bei denen es zu gravierenden Fehlleistungen kommt? Beispielsweise:
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- Herr Kessler versandte eine Abmahnung, ohne die Adresse des Empfängers ordnungsgemäß zu überprüfen, obwohl der Kollegin Roß ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass die vorliegende Adresse veraltet ist. Die Abmahnung blieb dadurch wirkungslos. Besonders bedenklich: Herr Kessler zeigte sich einverstanden damit, dass dem Mandanten durch diese nutzlose Maßnahme dennoch Kosten entstehen sollten.
- Wiederholte Ausstellung fehlerhafter Rechnungen mit Verstößen gegen Buchführungspflichten, einschließlich falschem Leistungszeitraum, unvollständiger Leistungsbeschreibung, falscher Firmierung, falscher Adresse, fehlender Unterschrift sowie überhöhter und nicht vereinbarter Kosten. Hierunter fällt insbesondere eine pauschale Berechnung von 20 € für Telefon- und Portokosten, die im ursprünglichen Angebot nicht ausgewiesen waren und damit gegen die Transparenzpflicht verstoßen.
- Einleitung eines Mahnverfahrens unter Angabe einer falschen Adresse, was den Verdacht nahelegt, über einen formalen Fehler einen unrechtmäßigen Titel zu erwirken.
- Fehlende Sorgfalt bei DSGVO-Anfrage, die an einen nicht verantwortlichen Empfänger gerichtet wurde.
- Einsatz eines Online-Mandatsformulars, das potenziellen Missbrauch begünstigt und Mandantenrechte gefährden kann.
- Anwendung von Druckmitteln gegenüber Dritten (Falscher Mahnbescheid, Stellen einer Strafanzeige), die den Eindruck erwecken, Einschüchterung solle mangelnde Qualität überdecken.
Reputationsrisiko für die TÜVIT:
- Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass die parallele Tätigkeit Ihrer Syndikusrechtsanwälte für eine Kanzlei mit derart schwerwiegenden Vorwürfen der Reputation der TÜVIT schaden könnte?
- Sind Anwälte, die wiederholt derartige Kritikpunkte aufwerfen, Ihrer Ansicht nach eine geeignete Wahl für ein renommiertes Unternehmen wie den TÜV?
Hintergrund der Anfrage:
Nach vorliegenden Recherchen gibt es dokumentierte Fälle von Fake-Anfragen, auffälligen Bewertungsmanipulationen sowie Social-Engineering-Angriffen, bei denen deutliche Parallelen zu Methoden erkennbar sind, wie sie auch in TÜVIT-Schulungen (insbesondere zu Penetrationstests und Social Engineering) vermittelt werden. Diese Schulungen befassen sich u. a. mit dem gezielten Ausspähen von Informationen über gefälschte Identitäten, der Nutzung von Scheinanfragen zur Datenbeschaffung und dem Missbrauch öffentlich zugänglicher Quellen (OSINT). Die involvierte Firma (TCS UG) ist zudem in räumlicher Nähe (nur 37 Autominuten) zum TÜVIT ansässig, was eine Netzwerkverbindung nahelegt.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Namensähnlichkeit zwischen dem Mandanten Kretschmer und dem CEO der TÜV Informationstechnik GmbH, Dirk Kretschmar. Bemerkenswert ist zudem, dass in einer der dokumentierten Fake-Anfragen der Absender (Patrick Wellmann / Chat-Phantom) Herrn Kretschmer in der E-Mail irrtümlich oder absichtlich mit "Hallo Herr Kretschmar" anredete. Sicherlich verstehen Sie, dass es für Außenstehende so wirken könnte, als hätte das Unterbewusstsein dem Absender einen kleinen Streich gespielt. Ob es sich hierbei um einen bloßen Zufall, einen Hinweis auf persönliche oder berufliche Verbindungen oder einen absichtlichen Hinweis handelt, ist unklar, jedoch in Anbetracht der Gesamtsituation nicht unerheblich.
Bitte um Stellungnahme:
Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der Relevanz für die Integrität Ihrer Organisation wird um eine zeitnahe Prüfung gebeten.
Herzlichen Dank vorab für die Kooperation!