Wir dürfen nicht rechtlich beraten. Aber grundsätzlich gilt:
Wer nicht zahlt, erhält in vielen Fällen einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids – wahrscheinlich unterzeichnet von Sebastian Kessler. Innerhalb der gesetzlichen Frist können Sie widersprechen. Häufig mit mehreren Begründungen – eine davon: “falscher Gläubiger.” Danach ist der Ball auf der Gegenseite – das „Pulver“ ist dann erfahrungsgemäß verschossen.

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre Geschichte und die zugrunde liegende Rechnung senden. Ansehen dürfen wir alles – und die richtigen Fragen stellen auch. Denn manchmal braucht es nur einen kleinen Impuls, damit einem selbst das Licht aufgeht.