ABMAHNUNG
SCHLECHTE MANDATSFÜHRUNG

Die Pannen-Abmahnung der Kanzlei IT-ADVO Simbach Kessler Wie fehlende Sorgfalt und rechtliche Fehltritte von RA Sebastian Kessler zu kostspieligen Konsequenzen führen können

IT-Advo: Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf

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Fehlerhafte Abmahnung durch die Kanzlei IT-ADVO Simbach Kessler: Ein sachlicher Blick auf die Ereignisse

Im Rahmen eines aktuellen Falls zeigt sich, wie wichtig Sorgfalt und korrekte Recherche bei Abmahnungen sind. Die Kanzlei IT-ADVO Simbach Kessler unterliefen hierbei mehrere entscheidende Fehler, die sowohl rechtlich als auch in Bezug auf die Professionalität Fragen aufwerfen.

Die Problematik: Fehlende Adressprüfung

Die Kanzlei versäumte es, vor Versendung der Abmahnung die Adresse der betroffenen Partei zu überprüfen. Dieses Versäumnis führte dazu, dass das Schreiben an eine falsche Adresse gerichtet wurde. In rechtlichen Verfahren, insbesondere bei Abmahnungen, ist eine korrekte Zustellung entscheidend. Eine sorgfältige Recherche zur Ermittlung der richtigen Adresse wäre ein grundlegender und notwendiger Schritt gewesen, um Verzögerungen und Missverständnisse zu vermeiden.

Besonders problematisch: Die betroffene Person wohnte nachweislich zu keinem Zeitpunkt an der verwendeten Adresse. Eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt (EMA) hätte dies offengelegt. Stattdessen blieb diese notwendige Überprüfung aus.

Falsche Behauptungen seitens IT-ADVO

Besonders bedenklich ist, dass IT-ADVO in ihrer Kommunikation fälschlicherweise behauptete, die betroffene Partei habe selbst angegeben, den Aufenthaltsort der Kundin zu kennen. Richtig ist, dass lediglich die alte Adresse der Kundin bekannt war, an die drei Jahre zuvor die Rechnung gestellt wurde. Da kein weiterer Kontakt zur Kundin bestand, war die Annahme, der Mandant kenne den aktuellen Aufenthaltsort, unbegründet. Der Vorwurf der Kanzlei ist daher unzutreffend und erweckt den Eindruck, dass Rechtsanwalt Sebastian Kessler versucht, die Verantwortung für die fehlerhafte Adressverwendung auf den Mandanten abzuwälzen.

Solche Vorgehensweisen können das Vertrauen in die Integrität des juristischen Handelns erheblich beeinträchtigen und werfen Fragen zur Sorgfalt in der Mandatsbearbeitung auf. Wenn unrichtige Aussagen in der anwaltlichen Korrespondenz Einzug halten, leidet nicht nur die Glaubwürdigkeit der Kanzlei, sondern auch die Qualität der Vertretung.

Berufliche Sorgfaltspflichten und Verantwortung

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist IT-ADVO verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt zu arbeiten. Dazu gehört insbesondere:

  • Gewissenhafte Prüfung der Sach- und Rechtslage: Vor Versendung rechtlich relevanter Schreiben müssen die zugrunde liegenden Tatsachen überprüft werden.
  • Vermeidung irreführender Aussagen: Unrichtige oder nicht belegte Behauptungen sind zu unterlassen.
  • Ermittlung einer korrekten Zustelladresse: Gerade bei Abmahnungen ist eine korrekte, ladungsfähige Adresse unerlässlich.

Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Aussage von IT-ADVO-Rechtsanwalt Sebastian Kessler:

"Zu keiner Zeit ist mir bekannt geworden, dass es eine anwaltliche Pflicht darstellen sollte, die Validität einer Anschrift vorab zu überprüfen. Nicht einmal in einem Klageverfahren ist das üblich."

Diese Äußerung wirft erhebliche Fragen zur Auslegung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten auf. Zwar mag es Fälle geben, in denen keine explizite Pflicht besteht, doch ist es allgemein anerkannte Praxis, insbesondere bei unsicherer Adressenlage, eine Überprüfung vorzunehmen. Aus dem Mund eines erfahrenen Anwalts wirkt diese Verharmlosung umso bedenklicher.

Die versäumte Überprüfung führte in diesem Fall zu einem doppelten Schaden: Neben der rufschädigenden Rezension entstanden dem Mandanten Kosten für die fehlerhaft adressierte Abmahnung.

Fazit

Die fehlerhafte Abmahnung der Kanzlei IT-ADVO Simbach Kessler verdeutlicht, wie entscheidend Sorgfalt in rechtlichen Angelegenheiten ist. Fehler bei der Adressprüfung und unzutreffende Behauptungen schaden nicht nur dem Ruf einer Kanzlei, sondern können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Mandanten nach sich ziehen.

Besonders tragisch ist, dass Rechtsanwalt Sebastian Kessler weiterhin auf der ursprünglichen Forderung beharrt und versucht, diese trotz der Fehlerbasis mithilfe eines falsch ausgestellten Mahnbescheids durchzusetzen. Diese Uneinsichtigkeit wirft Fragen zur Professionalität und zum Verantwortungsbewusstsein auf.

Darüber hinaus weist die inhaltliche Gestaltung der Abmahnung gravierende Mängel auf, die sie vor Gericht angreifbar gemacht hätten:

Warum die Abmahnung vor Gericht wahrscheinlich gescheitert wäre

1. Formelle Fehler und Versäumnisse

  • Fehlende Vollmacht (Verstoß gegen § 174 BGB und § 80 ZPO):
    Es wurde keine Originalvollmacht beigefügt. Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist dies jedoch erforderlich. Eine fehlende Vollmacht hätte sehr wahrscheinlich zur sofortigen Unwirksamkeit der Abmahnung geführt, was erhebliche Kostenfolgen für den Mandanten bedeutet hätte.
  • Keine Identitätsprüfung des Mandanten:
    Die Gegenseite hätte die Echtheit der Vertretung anzweifeln können. Wäre der Fall vor Gericht gelandet, hätte dies zu einer Abweisung wegen fehlender Aktivlegitimation führen können.

2. Inhaltliche und taktische Fehler

  • Angriff auf eine geschützte Meinungsäußerung:
    In der Abmahnung wurde unter anderem folgende Aussage beanstandet: "Sie behaupten dort wahrheitswidrig, dass unsere Mandantschaft keinen Raum für konstruktive Kritik zulassen würde, um die Arbeit besser gestalten zu können."
    Rechtliche Bewertung: Diese Aussage stellt eine subjektive Einschätzung dar und ist somit durch Art. 5 GG geschützt. Ob jemand „Raum für konstruktive Kritik“ zulässt, kann nicht objektiv bewiesen werden und bleibt eine wertende Einschätzung. Ein Gericht hätte diesen Punkt daher mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen.
    Folge: Das Angreifen einer solchen Meinungsäußerung birgt erhebliche Risiken: Neben unnötigen Kosten hätte es zu einem Vertrauensverlust gegenüber dem Mandanten und einer Schwächung der gesamten Abmahnung führen können.
Warum Meinungsäußerungen in einer Abmahnung nachteilig für den Mandanten sind:

Wenn eine Abmahnung geschützte Meinungsäußerungen angreift, können folgende Nachteile für den Mandanten entstehen:

  1. Verlust an Glaubwürdigkeit:
    Der Eindruck, berechtigte Kritik unterdrücken zu wollen, kann das Gericht gegen den Mandanten einnehmen.
  2. Kostenrisiko:
    Das Zurückweisen von unzulässigen Abmahnpunkten führt zu unnötigen Anwalts- und Gerichtskosten, die der Mandant tragen muss.
  3. Schwächung der Gesamtposition:
    Selbst berechtigte Punkte der Abmahnung können durch den Angriff auf geschützte Meinungsäußerungen an Gewicht verlieren.
  4. Rufschädigung:
    Öffentlich bekannt gewordene Versuche, Meinungen juristisch zu unterdrücken, können den sogenannten Streisand-Effekt auslösen und dem Ruf des Mandanten erheblich schaden.

Fazit: Ein sorgfältiger Anwalt hätte diese Risiken erkannt und seinem Mandanten zu einer überlegten und rechtssicheren Vorgehensweise geraten, anstatt geschützte Meinungen anzugreifen.

Endbewertung

Die fehlerhafte Abmahnung war geprägt von formellen Versäumnissen, taktischen Fehlentscheidungen und dem Versuch, rechtlich geschützte Äußerungen zu unterbinden. Diese Fehler hätten nicht nur zu einer Niederlage vor Gericht, sondern auch zu erheblichen Mehrkosten und einem nachhaltigen Glaubwürdigkeitsverlust für den Mandanten geführt.