RECHTS
ANWALTS
KAMMER
HAMM
Anfrage zu möglichem Verstoß gegen die BRAO durch Syndikusrechtsanwälte Sebastian Kessler & Colin Simbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird um eine offizielle Prüfung und Stellungnahme zu einem möglichen Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durch die Syndikusrechtsanwälte Sebastian Kessler und Colin Simbach gebeten, die bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen sind.
Nach öffentlich zugänglichen Informationen sind beide Rechtsanwälte als Syndikusrechtsanwälte bei der TÜV Informationstechnik GmbH in Essen tätig, während sie gleichzeitig als Partner der Kanzlei Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten (IT-Advo) in Düsseldorf auftreten.
Da Syndikusrechtsanwälte nach § 46 Abs. 2 BRAO ausschließlich ihren Arbeitgeber beraten dürfen, stellt sich die Frage, ob sie mit dieser Doppelrolle möglicherweise gegen geltendes Berufsrecht verstoßen.
1. Doppeltätigkeit als Syndikus und Kanzleipartner – Ist das zulässig?
Laut dem öffentlichen Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm sind
- Sebastian Kessler als Syndikusrechtsanwalt für die TÜV Informationstechnik GmbH tätig (Langemarckstr. 20, 45147 Essen)
- Colin Simbach als Syndikusrechtsanwalt für die TÜV Informationstechnik GmbH tätig (Am TÜV 1, 45307 Essen)
Gleichzeitig sind beide als Partner der Kanzlei IT-Advo (Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf) tätig.
Kernfrage:
- Dürfen Syndikusrechtsanwälte neben ihrer Haupttätigkeit beim TÜV überhaupt externe Mandate annehmen und eine eigene Kanzlei führen?
- Liegen Ihnen Informationen darüber vor, dass eine Genehmigung für diese Doppeltätigkeit erteilt wurde
- Falls ja, unter welchen Bedingungen kann eine solche Doppeltätigkeit aus berufsrechtlicher Sicht zulässig sein?
2. Möglicher Verstoß gegen § 46 BRAO – Mandatsannahme trotz Syndikus-Status
Gemäß § 46 Abs. 2 BRAO sind Syndikusrechtsanwälte ausschließlich berechtigt, für ihren Arbeitgeber Rechtsberatung zu leisten. Sie dürfen keine Mandate für Dritte bearbeiten.
Allerdings tritt IT-Advo (Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten) in der Öffentlichkeit als Kanzlei für Online-Reputationsmanagement, DSGVO-Verfahren und Abmahnungen gegen negative Google-Bewertungen auf.
Recherchen zufolge wurden in mehr als 1.300 Fällen Mandanten direkt durch Herrn Kessler oder Herrn Simbach vertreten, darunter Forderungsstreitigkeiten und datenschutzrechtliche Anliegen.
Zudem gibt es starke Hinweise auf eine Manipulation des Google-Bewertungssystems, da IT-ADVO in nur 5 Jahren 1.371 ausschließlich 5-Sterne-Bewertungen erhalten hat – ein Wert, der für eine real existierende Anwaltskanzlei statistisch äußerst unwahrscheinlich ist.
Erfahrungsgemäß geben Mandanten in der Rechtsberatungsbranche selten Bewertungen ab (durchschnittlich unter 3 %). Um auf eine solch hohe Anzahl zu kommen, müsste IT-ADVO jährlich mindestens 5.500 Mandate bearbeiten, was angesichts der hauptberuflichen Tätigkeit der Anwälte beim TÜV unmöglich erscheint.
Kernfragen:
- Ist es Syndikusrechtsanwälten gestattet, als Partner einer Kanzlei Mandate für externe Mandanten zu bearbeiten?
- Dürften sie überhaupt als IT-Advo Rechtsdienstleistungen anbieten, wenn sie als Syndikus nur für den TÜV tätig sein dürfen?
- Wäre dies ein möglicher Verstoß gegen § 46 Abs. 2 BRAO?
- Verstößt eine künstlich erzeugte Online-Reputation durch Fake-Bewertungen gegen § 43b BRAO (anwaltliche Werbung)?
3. Interessenkonflikte – Beratung von Mandanten, die mit TÜV-Kunden in Konflikt stehen?
Der TÜV ist als IT-Zertifizierungsstelle tätig und führt Prüfungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und DSGVO durch. Gleichzeitig vertritt IT-Advo Unternehmen und Privatpersonen, die sich mit Online-Reputation, DSGVO-Fällen und Bewertungsstreitigkeiten befassen.
Kernfragen:
- Besteht ein potenzieller Interessenkonflikt, wenn Mandanten vertreten werden, die in Verbindung zu TÜV-Kunden stehen?
- Könnten interne Informationen aus ihrer Tätigkeit beim TÜV in Kanzlei-Mandaten genutzt werden, wodurch möglicherweise Datenschutzvorschriften verletzt würden?
- Sind der Kammer ähnliche Fälle bekannt, in denen Syndikusrechtsanwälte in externen Mandaten tätig wurden?
4. Berufshaftpflichtversicherung – Sind Mandanten überhaupt abgesichert?
Syndikusrechtsanwälte sind üblicherweise nur über ihren Arbeitgeber haftpflichtversichert. Falls sie jedoch externe Mandate über IT-Advo bearbeiten, stellt sich die Frage, ob Mandanten von IT-Advo überhaupt abgesichert sind.
Zudem stellt sich die Frage, ob das von IT-ADVO genutzte Online-Mandatssystem ohne Identitätsprüfung dazu dient, Fake-Mandate zu generieren. Falls ein solches System dazu verwendet wird, um gegenüber Google die Echtheit von Bewertungen zu „belegen“, könnte dies einen Missbrauch des Mandantenverhältnisses und eine Täuschung Dritter darstellen.
Kernfragen:
- Ist eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung für ihre anwaltliche Tätigkeit bei IT-Advo vorhanden?
- Falls nicht, könnte dies ein berufsrechtliches Problem darstellen?
- Besteht aus Sicht der RAK ein Risiko, dass Mandanteninteressen verletzt werden, wenn Fake-Mandate möglicherweise zur Begründung gefälschter Google-Bewertungen genutzt werden?
5. Fehlt eine notwendige Genehmigung der Nebentätigkeit?
Falls Kessler und Simbach tatsächlich Kanzlei-Mandate betreuen, stellt sich die Frage, ob der TÜV überhaupt über diese Nebentätigkeit informiert wurde und eine Genehmigung erteilt hat.
Kernfrage:
- Ist die Nebentätigkeit als Kanzleipartner dem TÜV ordnungsgemäß gemeldet worden?
- Falls nicht, wäre das aus Sicht der Anwaltskammer problematisch?
6.Weitere Maßnahmen der Kammer – Prüfung der Tätigkeit von IT-Advo
Falls hier tatsächlich berufsrechtliche Verstöße vorliegen, welche Maßnahmen könnte die Rechtsanwaltskammer ergreifen?
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob das Online-Bewertungssystem von IT-ADVO gezielt manipuliert wurde und ob die Nutzung eines Online-Mandatssystems ohne Identitätsprüfung berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Kernfrage:
- Würde eine berufsrechtliche Prüfung der Tätigkeit von Kessler und Simbach durch die Kammer erfolgen?
- Gibt es Präzedenzfälle, in denen ein Syndikus gleichzeitig eine Kanzlei betrieb und Mandate bearbeitete?
- Falls sich herausstellt, dass Mandate unzulässig bearbeitet wurden, könnte das berufsrechtliche Konsequenzen haben?
- Welche berufsrechtlichen Schritte wären möglich, falls sich herausstellt, dass IT-ADVO Mandanten und Dritte durch unzulässige Praktiken täuscht?
Fazit & Bitte um Stellungnahme
Angesichts der oben genannten Punkte wird die Rechtsanwaltskammer Hamm um eine offizielle Prüfung dieser Doppeltätigkeit und eine Stellungnahme dazu ersucht, ob hier Verstöße gegen die BRAO oder andere berufsrechtliche Regelungen vorliegen.
Eine Antwort wird bis 08.03.2025 erbeten.
Vielen Dank Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung!