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ONLINE-VOLLMACHT

Die mandantenfeindliche IT-ADVO Online-Vollmacht: Ein Freifahrtschein für Missbrauch? Wie die weit gefasste Vollmacht Mandanten die Kontrolle über Ihre Rechtsangelegenheiten entzieht

IT-Advo: Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf

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Die IT-ADVO Online-Vollmacht öffnet Tür und Tor für Missbrauch.
Sie erlaubt der Kanzlei umfassende rechtliche Schritte – von Vertragskündigungen bis hin zu Strafanzeigen – ohne klare Begrenzung oder Zustimmung des Mandanten. Die Möglichkeit zur Untervollmacht, fehlende Identitätsprüfung und unklare Widerrufsregelungen machen sie besonders riskant. Wer diese Vollmacht leichtfertig erteilt, könnte ungewollt weitreichende Konsequenzen tragen.

Warum ist die IT-ADVO-Online-Vollmacht so bedenklich?

1. Viel zu weit gefasste Befugnisse

Umfangreiche Rechte: Die Vollmacht erlaubt der Kanzlei nahezu alle rechtlichen Schritte – weit über das hinaus, was ein Mandant möglicherweise erwartet.
Fehlende Zweckbindung: Es wird nicht klar differenziert, für welche konkrete Angelegenheit die Vollmacht gilt.
Praxisbeispiel: Ein Mandant könnte annehmen, es gehe lediglich um eine Abmahnung, während er tatsächlich weitreichende Vollmachten erteilt.

2. Unklare Angaben zum Umfang der Vertretung

Im Feld „Vertretung gegenüber / Inhalt des Auftrages“ gibt es keine präzise Begrenzung.
Gefahr: Mandanten könnten fälschlicherweise glauben, sie erteilen nur eine Teilvollmacht – tatsächlich können jedoch weitreichendere Handlungen vorgenommen werden.

3. Untervollmacht ohne Einschränkungen

Die Kanzlei kann die Vollmacht an Dritte weitergeben, ohne den Mandanten darüber zu informieren.
Besonders kritisch: In sensiblen Fällen (etwa im Datenschutzrecht) könnten so personenbezogene Daten in die Hände Unbekannter geraten.

4. Abschluss von Vergleichen oder Verzichtserklärungen ohne Rücksprache

Die Kanzlei darf Rechtsstreitigkeiten durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beenden – ohne vorherige Rücksprache mit dem Mandanten.
Gefährliches Szenario: Ein Anwalt könnte Forderungen fallenlassen oder Klagen beenden, während der Mandant davon nichts erfährt.

5. Fehlende Begrenzung auf eine bestimmte Rechtsangelegenheit

Die Vollmacht verweist lediglich auf eine „oben genannte Angelegenheit“, die jedoch oft unzureichend definiert ist.
Folge: Ein Mandant könnte annehmen, es gehe um ein Google-Bewertungsverfahren – tatsächlich kann die Kanzlei die Vollmacht weit auslegen.

6. Keine klare Widerrufsklausel oder zeitliche Begrenzung
Es bleibt unklar, wann und wie die Vollmacht widerrufen werden kann.
Folge: Mandanten könnten über lange Zeit hinweg von der Kanzlei vertreten werden, ohne eine Möglichkeit zur rechtzeitigen Beendigung dieser Vollmacht zu haben.

7. Unzureichende Identitätsprüfung bei Online-Unterschrift und Täuschungspotenzial

  • Die Vollmacht lässt sich online unterzeichnen – eine sichere Verifizierung der Identität findet jedoch nicht statt.
  • Rechtliche Relevanz: Für anwaltliche Tätigkeiten wie das Versenden von Abmahnungen oder das Einreichen von einstweiligen Verfügungen ist eine ordnungsgemäß verifizierte Vollmacht notwendig. Ohne Identitätsprüfung ist die online erteilte Vollmacht rechtlich nicht wirksam. Die meisten Mandanten sind sich dessen jedoch nicht bewusst.
  • Täuschungsgefahr: Gerade hier zeigt sich ein bedenkliches Muster: Warum sollte eine Kanzlei eine rechtlich unwirksame Vollmacht verwenden? Dies deutet darauf hin, dass die Kanzlei gezielt ein Scheingefühl von Verbindlichkeit erzeugen könnte. Mandanten werden so möglicherweise absichtlich im Glauben gelassen, eine gültige Vollmacht erteilt zu haben – während die Kanzlei sich auf dieses Missverständnis stützt, um Handlungen vorzunehmen, die der Mandant weder wünscht noch rechtlich wirksam genehmigt hat.
  • Zielgerichteter Vorteil: Dieses Vorgehen ermöglicht es der Kanzlei, sich vermeintliche „Pseudo-Rechte“ zu verschaffen. Selbst wenn ein Mandant nachträglich Zweifel äußert, könnte ihm entgegengehalten werden, er habe doch zugestimmt – obwohl diese Zustimmung rechtlich wertlos ist. Der Mandant fühlt sich dadurch machtlos, obwohl die Vollmacht eigentlich keine rechtliche Grundlage für die durchgeführten Maßnahmen bietet.
  • Missbrauchsszenario: Im schlimmsten Fall könnte ein Fake-Mandant eine Vollmacht unter falschem Namen erteilen, um einer anderen Person zu schaden. Ohne Identitätsprüfung wird ein solches Risiko nicht verhindert, während die Kanzlei sich dennoch auf das Dokument beruft. Eine denkbares, natürlich rein fiktives Szenario wäre auch, dass sich IT-Advo mit Schein-Vollmachten selbst mandiert, kostenpflichtige Abmahnungen zu erteilen.

Warum ist die IT-ADVO-Online-Vollmacht besonders gefährlich?

  •  Missbrauchspotenzial: Fake-Mandanten könnten sich unter falschem Namen anmelden und anderen Personen gezielt schaden.
  • Rechtsfolgen ohne Wissen des Mandanten: Unüberlegte Unterschriften unter einer solch weitreichenden Vollmacht könnten Mandanten in unerwartete rechtliche Konflikte stürzen.
  • Verlust der Kontrolle: Wer eine Vollmacht erteilt, ohne die Tragweite zu überblicken, verliert womöglich die Kontrolle über wichtige rechtliche Entscheidungen.

Was sagt das über die Kanzlei IT-ADVO aus, wenn sie so eine solche Vollmacht verwendet?

Eine Kanzlei, die ihren Mandanten eine derart weit gefasste und wenig transparente Vollmacht vorlegt, sendet ein hochgradig unseriöses Signal. Mandanten vertrauen darauf, dass ihre Interessen gewahrt und ihre Rechte respektiert werden. Doch eine derart gestaltete Vollmacht lässt vielmehr den Eindruck entstehen, dass die Kontrolle bewusst in die Hände der Kanzlei verlagert wird – zum Nachteil der Mandanten.

Rechtsanwälte sind berufsrechtlich verpflichtet, ihre Mandanten umfassend zu beraten, aufzuklären und deren Interessen vorrangig zu vertreten. Wenn jedoch die Vollmacht so konzipiert ist, dass sie praktisch uneingeschränkte Handlungsfreiheit gewährt, wirft das massive Fragen zur Mandantenorientierung, Transparenz und Integrität der Kanzlei auf.

Selbst wenn es in Einzelfällen rechtlich zulässig sein mag, derartige Befugnisse einzuräumen, ist es aus Mandantensicht absolut fragwürdig, warum eine Kanzlei nicht klarer eingrenzt, welche Rechte sie sich einräumt. Wer seine Mandanten derart im Unklaren lässt, riskiert nicht nur deren Vertrauen, sondern auch den eigenen Ruf. Dieses Vorgehen ist mehr als nur bedenklich – es zeugt von einer Arbeitsweise, die jeder Mandant sorgfältig hinterfragen sollte.

Fazit: Die mandantenfeindliche  IT-ADVO-Online-Vollmacht öffnet Tür und Tor für Missbrauch

Die Kombination aus fehlender Begrenzung, mangelhafter Aufklärung und hohem Missbrauchspotenzial macht die IT-ADVO Online-Vollmacht zu einem gefährlichen Instrument für Mandanten. Eine Kanzlei sollte für Fairness, Transparenz und verantwortungsvolle Vertretung stehen. Hier jedoch entsteht der Eindruck, dass vor allem die eigenen Handlungsspielräume auf Kosten der Mandanten maximiert werden. Mandanten sollten sich genau überlegen, ob sie einer Kanzlei vertrauen können, die ihnen derart weitreichende Rechte abverlangt, ohne ausreichende Schutzmechanismen zu bieten.