GOOGLE-BEWERTUNGEN
IT-ADVO unter Verdacht: Wie 1.371 perfekte Google-Bewertungen in 5 Jahren Fragen aufwerfen 1371 Mal 5 Sterne – Zufall oder Täuschung? Warum die makellosen Google-Bewertungen von IT-ADVO bei einer Anwaltskanzlei Skepsis hervorrufen

Wenn die Zahlen nicht mehr aufgehen: Warum 1371 ausschließlich positive Bewertungen bei einer Anwaltskanzlei wie IT-ADVO nicht mit der Realität übereinstimmen können.
Erfahrungsgemäß geben zwischen 1 % und 10 % der Kunden oder Mandanten nach einer Dienstleistung eine Bewertung ab. In der Rechtsberatungsbranche liegt die Bewertungsquote jedoch im unteren Bereich – meist unter 3 %. Mandanten schätzen Diskretion und haben selten den Impuls, nach Abschluss eines Rechtsstreits öffentlich eine Bewertung zu hinterlassen.
Um auf 1371 Bewertungen in nur 5 Jahren zu kommen, müsste IT-ADVO im Durchschnitt etwa 274 Rezensionen pro Jahr erhalten. Selbst wenn man von einer ungewöhnlich hohen Bewertungsquote von 5 % ausgeht, wären dafür jährlich über 5.500 Mandate nötig. Das ist jedoch realitätsfern – vor allem, wenn man die Kanzleistruktur von IT-ADVO genauer betrachtet.
Eine unwahrscheinlich hohe Anzahl an Bewertungen für IT-ADVO
Was die Sache noch eindeutiger macht: Die Partner RA Sebastian Kessler und RA Colin Simabach von IT-ADVO Rechtsanwälte arbeiten hauptberuflich als Syndikusanwälte beim TÜV. Angesichts einer 40-Stunden-Woche in einem Vollzeitjob ist es unmöglich, dass diese Anwälte nebenbei tausende Mandate jährlich für IT-ADVO bearbeiten. Die für eine so hohe Mandatszahl erforderliche Zeit und Ressourcen fehlen schlichtweg. Selbst bei bester Organisation könnten diese Zahlen niemals erreicht werden. Zumal es auch fraglich ist, ob ihre Website so gerankt ist, um diese hohe Zahl an Anfragen überhaupt zu generieren.
Der noch größere Widerspruch: Das Anfragen- und Mandatsvolumen
Um über 5.500 Mandate pro Jahr erfolgreich abzuschließen, wäre ein Vielfaches an Anfragen erforderlich. Erfahrungsgemäß resultiert aus 3 bis 5 Anfragen in einer Kanzlei ein Mandat. Somit bräuchte IT-ADVO mindestens 16.500 bis 27.500 Anfragen jährlich – also 45 bis 75 Anfragen täglich.
Aber wie realistisch ist eine solche Zahl?
Selbst wenn IT-ADVO bei relevanten Suchbegriffen wie „Rezension löschen lassen“ oder „Google-Bewertungen entfernen Anwalt“ konstant auf Platz 1 bei Google ranken würde, wäre ein solches Anfragevolumen unrealistisch.
Aktuelle Statistiken zum Suchvolumen in Deutschland (Quellen: Google Ads Keyword Planner, SEO-Tools, Ahrefs, SEMrush.:
- „Google Bewertung löschen“: ca. 3.600 Suchanfragen pro Monat
- „Rezension entfernen Anwalt“: ca. 300 Suchanfragen pro Monat
- „Negativen Eintrag löschen lassen“: ca. 500 Suchanfragen pro Monat
Selbst wenn 100 % dieser Suchenden auf die Website von IT-ADVO klicken würden (was unmöglich ist), läge das potenzielle maximale Anfragevolumen bei 4.400 Anfragen pro Monat – 52.800 Anfragen pro Jahr. Doch bei üblichen Klickraten von 20 % bis 30 % für das erste Google-Ergebnis (Quelle: Sistrix) sind es realistisch eher 10.000 bis 16.000 Anfragen jährlich. Und das unter idealsten Bedingungen, bei denen alle Suchenden ausschließlich IT-ADVO kontaktieren – was angesichts der Konkurrenzsituation unwahrscheinlich ist.
Selbst bei diesem optimistischen Szenario wären nur 3.200 Mandate jährlich erreichbar (bei einer Umwandlungsquote von 20 %). Das sind immer noch 2.300 Mandate zu wenig, um die geforderte Zahl von Bewertungen zu rechtfertigen.
Warum das auf Bewertungsmanipulation hindeutet:
- Unrealistisch hohe Mandatszahlen: Notwendig wären über 5.500 Mandanten pro Jahr – bei einer Kanzlei, deren Anwälte größtenteils anderweitig berufstätig sind.
- Ausschließlich 5-Sterne-Bewertungen: Statistisch unmöglich – selbst Top-Dienstleister erhalten gelegentlich neutrale oder kritische Stimmen.
- Schnelle Bewertungszuwächse: Solch konstante Höchstbewertungen ohne Ausreißer sind kein natürliches Kundenverhalten.
- Natürliche Verteilung: Selbst bei exzellentem Service ist es nahezu unmöglich, dass alle Kunden die Höchstbewertung abgeben. Menschen bewerten unterschiedlich – selbst zufriedene Kunden vergeben nicht immer 5 Sterne, während leicht unzufriedene Kunden meist niedriger bewerten.
- Fehlende Bewertungsspanne: Die vollständige Abwesenheit von 1- bis 4-Sterne-Bewertungen deutet darauf hin, dass entweder negative Rezensionen systematisch entfernt oder durch massenhafte positive Rezensionen verdrängt wurden.
- Zeitlicher Aufwand: Rechtsberatung, Mandantenbetreuung und die Bearbeitung von Mandaten erfordern Zeit – die in Kombination mit einer parallelen Vollzeitstelle nicht vorhanden ist.
Der mysteriöse IT-ADVO-"Content-Manager"

Bei einer Online-Recherche stößt man auf Arafat Dinajpur Hossain, der auf seinem LinkedIn-Profil angibt:
Content Manager IT-ADVO
November 2022 – Heute (2 Jahre, 5 Monate)
Germany
Doch es gibt da ein kleines Problem:
•IT-ADVO hat keine Social-Media-Profile.
•IT-ADVO veröffentlicht auf seiner eigenen Website keinen Content.
Wenn es also keinen nachweisbaren Content gibt – was genau managt dieser “Content Manager”?
Die einzige logische Schlussfolgerung:
Der „Content“ besteht nicht aus Blogartikeln oder Social-Media-Posts – sondern sehr wahrscheinlich aus Fake-Bewertungen.
Fazit
Man muss kein Experte sein, um zu erkennen: 1371 Fünf-Sterne-Bewertungen innerhalb von 5 Jahren sind für IT-ADVO schlichtweg nicht möglich.
Der Umstand, dass die dort tätigen Anwälte hauptberuflich beim TÜV beschäftigt sind, macht klar, dass weder Zeit noch Kapazität für eine derart hohe Mandats- und Bewertungszahl bestehen.
Das Muster deutet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf gefälschte Rezensionen hin.
Ein mögliches, selbstveständlich reiiin fiktives Szenario, wie Simbach und Kessler die vielen Bewertungen auch ohne echte Mandantan erreichen könnten, wird im Folgenden beschrieben.
Wie IT-ADVO rechtliche Drohungen und möglicherweise das eigene Online-Mandat-System zur Steuerung von Rezensionen nutzt Eine mögliche Erklärung für das ungewöhnliche Bewertungsmuster: Abschreckung von Kritik und gezielte Steuerung der Online-Reputation
Zwei zentrale Mechanismen stehen dabei im Raum: rechtliche Einschüchterung kritischer Stimmen und die Möglichkeit, positive Bewertungen über interne Strukturen abzusichern.
1. IT-ADVO droht Kritikern mit einstweiliger Verfügung und Strafanzeige
Im Falle des Übersetzungsbüros ließ IT-ADVO-Anwalt Sebastian Kessler verlauten, man dürfe davon ausgehen, dass sie gegen jede Form der Verdachtsberichterstattung über ihre Kanzlei unverzüglich mit einer einstweiligen Verfügung juristisch vorgehen werden. Voraussetzung für eine solche Berichterstattung sei ein Mindestmaß an Beweisen für die Verdachtsmomente, die aus den genannten Gründen jedoch nicht vorliegen könnten. Sollten die Vorwürfe dennoch aufrechterhalten werden, solle gegebenenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft bis zur Grenze des § 164 Abs. 1 StGB (Falsche Verdächtigung) konsultiert werden.
Das Schreiben zeigt eine klare Drohkulisse gegenüber potenziellen Kritikern oder Berichterstattern:
-
Androhung rechtlicher Schritte:
- Sofortige einstweilige Verfügung bei „Verdachtsberichterstattung“.
- Ziel: Abschreckung vor öffentlicher Kritik, auch wenn es berechtigte Fragen gibt.
-
Verweis auf strafrechtliche Konsequenzen:
- Bezug auf § 164 Abs. 1 StGB (Falsche Verdächtigung) – eine starke Warnung.
- Soll verdeutlichen: Wer einen Verdacht äußert, riskiert selbst strafrechtliche Folgen.
-
Hohe Beweishürde:
- Fordert ein „Mindestmaß an Beweisen“, obwohl gerade bei Verdachtsberichterstattung nicht die volle Beweislast erforderlich ist, sondern ein berechtigtes öffentliches Interesse mit sorgfältiger Recherche ausreicht.
Einschätzung:
- Die Formulierung wirkt aggressiv und könnte kritische Stimmen einschüchtern.
- Die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen bei Verdachtsäußerungen überspannt möglicherweise den rechtlichen Rahmen – kritische, wahrheitsgemäße Berichterstattung ist durch Art. 5 GG (Meinungs- und Pressefreiheit) geschützt.
- Ein rechtlicher Hinweis auf Falschangaben ist verständlich – aber der Ton und die unmittelbare Androhung gerichtlicher Schritte könnte selbst seriöse Nachfragen unterdrücken.
Es entsteht der Eindruck, dass hier nicht nur auf inhaltliche Klärung, sondern vor allem auf Abschreckung und Vermeidung öffentlicher Kritik gesetzt wird. In Verbindung mit der außergewöhnlich hohen Zahl an 5-Sterne-Bewertungen wirft das Fragen auf, die legitim sind – auch wenn rechtliche Schritte angedroht werden.
2. Nutzung von Fake-Mandaten zur Rechtfertigung positiver Fake-Rezensionen
Um die auffällige Anzahl an positiven Rezensionen zu erklären, könnte ein zweiter, natürlich rein fiktiver Trick zum Einsatz kommen:
- Erstellung fiktiver Mandate: Über das Online-Mandat-System ließen sich theoretisch „Scheinmandate“ anlegen – ohne, dass tatsächlich eine anwaltliche Dienstleistung erbracht wird.
- Rechtfertigung gegenüber Google: Sollten positive Bewertungen verdächtigt werden, könnte IT-ADVO gegenüber Google behaupten, es handle sich um echte Mandanten, da diese durch das Online-Mandat „offiziell erfasst“ sind.
- Positive Rezensionen durch Dritte: Die Kanzlei könnte gezielt Personen beauftragen, positive Rezensionen zu verfassen. Dank der geführten Online-Mandatsliste ließen sich diese Rezensionen gegenüber Google als authentisch darstellen.
Warum das gerade bei einer Anwaltskanzlei besonders problematisch ist
- Rechtsmissbrauch: Sollte sich ein solches Vorgehen bestätigen, wäre dies ein massiver Missbrauch anwaltlicher Mittel und würde gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen.
- Vertrauensverlust: Mandanten vertrauen auf die Integrität und Transparenz von Rechtsanwälten. Manipulierte Rezensionen untergraben dieses Vertrauen und schaden dem gesamten Berufsstand.
- Verzerrung des Wettbewerbs: Echte Wettbewerber werden benachteiligt, wenn eine Kanzlei durch künstlich aufgeblähte Bewertungen ihre Marktposition stärkt.
Fazit
Die Kombination aus ausschließlich positiven Bewertungen, dem Online-Mandat-System und der Möglichkeit, negative Rezensionen abzuwehren, deutet auf ein bewusst konstruiertes Bewertungsbild hin. Gerade bei einer Anwaltskanzlei, die sich der Einhaltung von Recht und Ordnung verpflichtet fühlt, sollten solche Praktiken Anlass zu berechtigter Skepsis geben.